Preise & Voraussetzungen

Behandlungen biete ich für Selbstzahler und Patienten der privaten Krankenkassen an.

Patienten der gesetzlichen Kassen nur, wenn eine private Krankenzusatzversicherung besteht.

Möchten Sie die Preise für Ihre Behandlung erfahren, rufen Sie mich bitte an.

Eine Verordnung Ihres Arztes über die entsprechende Therapiemaßnahme ist nötig.

oder

Durch Ihren Versicherungsvertrag besteht die Möglichkeit osteopathische Behandlungen

(Heilpraktikerleistungen) abzurechnen. Dann brauchen Sie keine Verordnung.

Eine private Kranken-Zusatzversicherung, mit der Sie osteopathische Behandlungen (Heilpraktikerleistung) abrechnen können, ist für die Behandlung notwendig.

Wenn Sie privat oder gesetzlich mit privater Zusatzversicherung versichert sind, werden die Preise abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet.

Die Behandlungsdauer beträgt mindestens 60 Minuten pro Behandlung.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen per E-Mail in meinem Kontaktbereich oder telefonisch und/oder vereinbare einen persönlichen Behandlungstermin mit Ihnen.

Jürgen Kunisch, Physiotherapeut und Osteopath aus Leidenschaft